Rechtsgebiete: Vollkommen richtig hat das der VGH München entschieden. Die Antragsstellerin bekam nämlich Medizinalcannabis. Und sie kiffte zusätzlich. Da kam die Fahrerlaubnisbehörde
ganz richtig auf den Gedanken: Besser, die Dame fährt kein Auto. Leider war das die örtlich falsche Behörde. [...]